Tarife

Grundversicherung

Die Kosten der Psychotherapie übernimmt die Grundversicherung der Krankenkassen. Damit die Kosten gedeckt sind, muss eine Anordnung durch einen Arzt / einer Ärztin vorliegen. In der Regel sind HausärztInnen oder PsychiaterInnen. Eine solche Verordnung deckt zunächst 15 Therapiesitzungen ab. Falls notwendig, kann eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen eingeholt werden.

Eine vorbereitete Anordnung mit meinen Angaben können Sie hier herunterladen

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung Ihrer Erwartungen und Ziele. Zur Planung einer für Sie passenden Psychotherapie werden in einem ersten Gespräch Sitzungsdauer und die Häufigkeit der Sitzungen besprochen. Das Erstgespräch ist unverbindlich, aber kostenpflichtig.

Supervision & Coaching

Die Kosten betragen 180 CHF pro 60 Minuten.

Selbstzahler

Die Kosten von 170 CHF pro 50 Minuten werden vollständig durch Sie getragen.

Verhinderungsfall

Es fallen keine Kosten für Sie an, wenn die Sitzung 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen. Nur bei kurzfristigen und ausbleibenden Absagen werden die Kosten für die Sitzung in Rechnung gestellt.

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